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Fördermittel Steillagen

Erstelldatum30.01.2025

Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft sind freigegeben! Trotz gekürzter Fördermittel Freude über erneute Projektphase

Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft sind freigegeben

Trotz gekürzter Fördermittel Freude über erneute Projektphase
Die Förderung der terrassierten Steillagen aus dem Regionalbudget hat wie im vergangenen Jahr das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zugesagt. Anträge für Kleinprojekte müssen bis 24.02.2025 bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein. Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. In diesem Jahr wird das Programm zu einer Landesförderung.

Diese Projekte werden gefördert
Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK- Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern

  •  Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
  • die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
  • Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
  • das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.

Für eine Förderung bewerben können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte).

Weitere Vorgaben für die Projekteinreichung
Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der folgenden Mitgliedskommunen umgesetzt werden: Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim.

Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 € und 20.000 € müssen im Jahr 2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 145.000 € zur Verfügung. Dies sind 55.000 € weniger als in den vergangenen Jahren, da das Land eine Mittelkürzung von 180.000 € auf 125.000 € beschlossen hat.

Einsendeschluss für Anträge ist der 24.02.2025. Der Antrag muss die Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangenen Jahren geben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 07141/144-43365 oder per E-Mail an regionalentwicklung-neckarschleifen(@)landkreis-ludwigsburg.de 

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