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Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Walheim

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Amtliche Bekanntmachung

Erstelldatum05.03.2025

Ankündigung von Kartierungsarbeiten

SuedWestLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Walheim

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen SuedWestLink. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.

Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.

Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.

Umfang der Kartierungsarbeiten 

Die Kartierungen erfolgen in den jeweiligen Untersuchungsräumen vollflächig. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Vegetationsperioden.  

Informationen zu den Kartierungsarbeiten 

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und / oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.  

Eventuelle Schäden 

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschädigt. 

Bekanntmachung und Termine 

Hiermit werden Kartierungsarbeiten für SuedWestLink in der Gemeinde Walheim angekündigt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.

Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Walheim im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.12.2025

Ankündigung in pdf-Form (PDF-Dokument, 330,03 KB, 05.03.2025) und Anzeige in pdf-Form (PDF-Dokument, 76,88 KB, 05.03.2025)

Infobereiche