Pressemitteilung - Stellungnahme der Gemeinde Walheim
Pressemitteilung
Gemeinde Walheim erhebt Klage gegen 1. Teilbaugenehmigung zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage, 04.07.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Walheim hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 4. Juli 2025 beschlossen, Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. Juni 2025 zu erheben. Dieser Bescheid umfasst sowohl einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid als auch die erste Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks Walheim.
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 angekündigt, wurden die umfangreichen Genehmigungsunterlagen durch die Gemeinde Walheim intensiv rechtlich geprüft. Nach eingehender Bewertung hält die Gemeinde an ihrer Rechtsauffassung fest, dass es sich bei dem geplanten Standort um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt – und nicht, wie vom Regierungspräsidium Stuttgart angenommen, um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) nach § 34 BauGB.
„Die (bauplanungs-)rechtliche Einschätzung des Regierungspräsidiums weicht in wesentlichen Punkten erheblich von unserer Bewertung ab“, erklärt Bürgermeister Christoph Herre. „Wir halten es daher für notwendig, diese Differenz gerichtlich klären zu lassen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“
Herre betont, dass es sich bei der Klage nicht um ein symbolisches Vorgehen handelt, sondern um ein fundiertes rechtliches Verfahren zum Schutz der kommunalen Planungshoheit. Die nun erteilte Teilbaugenehmigung ermöglicht die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im Mai 2025 die Klage gegen die vorzeitige Zulassung von Baumaßnahmen mit Verweis auf die fehlende planungsrechtliche Relevanz abgewiesen hatte,
stellt die nun erlassene Teilgenehmigung eine neue rechtliche Ausgangssituation dar.
„Mit der Teilgenehmigung liegt jetzt eine andere Ausgangslage vor – und damit auch eine neue rechtliche Grundlage für unser weiteres Vorgehen“, so Herre.
Die Entscheidung des Gemeinderats, rechtliche Schritte einzuleiten, musste zudem innerhalb kurzer Frist getroffen werden. Gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums vom 25. Juni 2025 kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung, also bis spätestens zum 25. Juli 2025, Klage erhoben werden. Hätte die Gemeinde von einer Klage abgesehen, wären der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid sowie die erste Teilgenehmigung anschließend unmittelbar bestandskräftig geworden. Ein wirksamer Rechtsschutz für die Gemeinde Walheim gegen die Gegenstände des Vorbescheids und der ersten Teilgenehmigung wäre damit voraussichtlich dauerhaft ausgeschlossen gewesen.
Nach Einreichung der Klage wird die Gemeinde die Klagebegründung fristgerecht ausarbeiten und einreichen. Im weiteren Verlauf ist die Gemeinde auf die Terminierung durch den VGH angewiesen. Erfahrungsgemäß kann es hierbei einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine mündliche Verhandlung angesetzt wird.
Die Gemeinde Walheim steht in dieser Angelegenheit weiterhin im engen Schulterschluss mit den Nachbargemeinden Kirchheim am Neckar, Gemmrigheim und der Stadt Besigheim. Alle vier Kommunen haben bereits in der Vergangenheit eng zusammengearbeitet, um ihre gemeinsamen Interessen gegenüber dem Regierungspräsidium zu vertreten. Herre zeigt sich zuversichtlich, dass die Partnerkommunen das aktuelle juristische Vorgehen unterstützen werden:
„Wir haben bisher sehr vertrauensvoll und geschlossen agiert. Nach den ersten Abstimmungen bin ich zuversichtlich, dass auch dieses weitere Vorgehen im Sinne aller betroffenen Gemeinden ist.“
Neben den bauplanungsrechtlichen Aspekten kritisiert die Gemeinde Walheim die aus ihrer Sicht unzureichende Berücksichtigung regionaler Belange im Genehmigungsverfahren. „Die Auswirkungen auf die Lebensqualität, das Landschaftsbild und die bereits stark belastete Verkehrsinfrastruktur, insbesondere entlang der Bundesstraße B27, wurden aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt“, so Herre weiter.
Der zu erwartende zusätzliche Schwerlastverkehr, insbesondere an den bereits heute stark belasteten Knotenpunkten in Besigheim und Kirchheim, stellt nach Ansicht der Gemeinde eine erhebliche Belastung für die Region dar. Hinzu kommt die unmittelbare Nähe der geplanten Anlage zur Wohnbebauung in Walheim und Gemmrigheim – die Entfernung beträgt jeweils deutlich unter 300 Meter. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies erhebliche zusätzliche Belastungen, insbesondere durch Emissionen, Verkehr und die optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Abschließend betont Bürgermeister Herre, dass die Klage keinesfalls das Ende des Dialogs bedeutet:
„Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung sind wir weiterhin gesprächsbereit und halten an Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der EnBW fest. Unser Ziel ist eine Lösung, die für die betroffenen Gemeinden verträglich ist und die negativen Auswirkungen der geplanten Anlage auf ein Mindestmaß begrenzt. Der Gesprächsfaden darf dabei nicht abreißen – und wir werden ihn auch gegenüber der Bürgerschaft offenhalten. Es geht uns nicht darum, mit Scheuklappen durch das Verfahren zu laufen, sondern darum, gemeinsam mit allen Beteiligten an tragfähigen Lösungen zu arbeiten.“
Kontakt für Rückfragen:
Frau Viviana Paladino/ Frau Sandra Meyer
Assistenz des Bürgermeisters
📞 07143 / 8041-12
✉️ assistenz.buergermeister@walheim.de
Bürgermeisteramt Hauptstraße 68 74399 Walheim Telefon 0 71 43 / 80 41-0 E-Mail: info(@)walheim.de
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Pressemitteilung
Stellungnahme der Gemeinde Walheim zur erteilten
1. Teilbaugenehmigung für die Klärschlammverbrennungsanlage
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am heutigen 25. Juni 2025 die erste Teilbaugenehmigung für den Bau der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks in Walheim erteilt. Damit gehen die seit Oktober 2024 laufenden vorbereitenden Baumaßnahmen, die bislang auf Grundlage einer Zulassung zum vorzeitigen Beginn erfolgten, nun in eine rechtlich verbindliche Genehmigung über.
Die Gemeinde Walheim hatte gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim eingelegt. Diese Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung am 6. Mai 2025 abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vorzeitig zugelassenen (Bau-)Maßnahmen rückgebaut werden könnten, die zugelassenen Maßnahmen daher kein Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinne seien und die Gemeinde Walheim daher durch diese nicht in ihrer Planungshoheit verletzt werden könnte.
Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die bauplanungsrechtliche Einordnung des betroffenen Areals. Während das Regierungspräsidium nach anfänglichen Unsicherheiten von einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB ausgeht, hält die Gemeinde Walheim weiterhin an der Auffassung fest, dass es sich um Außenbereichsfläche nach § 35 BauGB handelt. Nach Ansicht der Gemeinde liegen damit die grundlegenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung in dieser Form nicht vor. Die Gemeinde sieht durch die Errichtung der Anlage erhebliche Eingriffe in die Orts- und Landschaftsstruktur, die weiterhin kritisch bewertet werden.
Die rechtliche Grundlage für den bisherigen Baustart bildete die Einführung des § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), der eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn bestimmter Baumaßnahmen ermöglicht. Dieses Instrument soll nach offizieller Lesart dem Bürokratieabbau dienen und Verfahren beschleunigen. Bürgermeister Christoph Herre sieht dies kritisch:
„Auch wir begrüßen sinnvolle Schritte zum Bürokratieabbau. Was hier jedoch passiert, ist aus meiner Sicht reine Juristerei. Die Aussage, dass keine Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob ein 50 Meter tiefer Gründungspfahl und eine tragende Bodenplatte als bauplanungsrechtlich relevantes Bauvorhaben eingestuft werden können, ist für mich nicht nachvollziehbar. Versuchen Sie das mal einem Bürger zu erklären, dem ein fahrbereiter Bauwagen von seinem Grundstück entfernt wird, weil er als bauliche Anlage gilt. Das ist Irrsinn und untergräbt das Vertrauen in unser System.“
Trotz der ablehnenden Haltung gegenüber dem Bauprojekt begrüßt Bürgermeister Herre zumindest die nun geschaffene Rechtsklarheit:
„Auch wenn wir das Bauvorhaben in der geplanten Form ablehnen, gibt es nun zumindest vorerst rechtliche Sicherheit über die laufenden und darauf aufbauenden Maßnahmen. Die Situation seit Oktober letzten Jahres war für alle Beteiligten von Unsicherheit geprägt. Eine echte Baugenehmigung bringt hier mehr Transparenz.“
Die grundsätzliche Haltung der Gemeinde bleibt jedoch unverändert:
„Die Gemeinde Walheim lehnt den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage in der geplanten Form weiterhin entschieden ab. Das Vorhaben wird die Lebensqualität im Neckartal erheblich beeinträchtigen – ohne dass ein ausreichender Ausgleich oder innovative Lösungsansätze erkennbar sind,“ so Bürgermeister Herre weiter.
Die Gemeinde Walheim steht mit ihrer Haltung nicht alleine da. Auch die Gemeinden Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar sowie die Stadt Besigheim haben sich nach intensiven Beratungen in ihren jeweiligen Gemeinderäten durch formale Beschlüsse der Klage gegen die Zulassung des vorzeitigen Beginns angeschlossen. Da nur die Gemeinde Walheim als direkt betroffene Kommune klagebefugt war, haben sich die Nachbargemeinden zudem bereit erklärt, einen Teil der Verfahrenskosten mitzutragen. Zwischen den beteiligten Kommunen besteht ein enger Austausch, der auch künftig aktiv fortgeführt wird.
Die Gemeinde Walheim zeigt sich für diese Unterstützung sehr dankbar. Bürgermeister Christoph Herre betont die Bedeutung dieses Schulterschlusses innerhalb der Raumschaft des Neckartals:
„Die Menschen hier vor Ort sind keine Verhinderer oder Fundamentalopposition. Wir erwarten aber, dass solche Großprojekte sinnvoll, zukunftsorientiert und im Einklang mit den Interessen der Region umgesetzt werden. Das Neckartal steht traditionell für Innovation – genau diesen Anspruch vermissen wir bei dem aktuellen Vorhaben leider vollständig.“
Die betroffenen Gemeinden erinnern sich in diesem Zusammenhang auch an die ersten Gespräche mit der Antragstellerin. Bereits um das Jahr 2021 fanden hierzu erste Vorstellungen in den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen statt. Dabei wurde von Seiten der EnBW stets betont, dass ein solches Vorhaben nicht gegen den ausdrücklichen Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden solle. „Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Die Enttäuschung in der Bevölkerung ist nach wie vor spürbar – insbesondere jetzt, da mit der ersten Teilbaugenehmigung ein bedeutender Teil des Vorhabens verbindlich festgelegt wurde“, stellen die Bürgermeister gemeinsam fest.
Die Gemeinden Walheim, Kirchheim a. N., Gemmrigheim und die Stadt Besigheim blicken deshalb nun mit Spannung in die umfassende Baugenehmigung. Dabei wird insbesondere darauf geachtet, in welchen Bereichen die Genehmigungsbehörde ihr Ermessen genutzt hat, um die Belange der Raumschaft zu berücksichtigen. Neben den Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Orts- und Landschaftsbild steht dabei auch die Verkehrsbelastung im Fokus. Kritisch bewertet werden die absehbaren zusätzlichen Verkehre auf der Bundesstraße B27, insbesondere an den bereits heute stark belasteten Knotenpunkten in Besigheim und Kirchheim am Neckar. Der durch die geplante Anlage induzierte erheblich Schwerlast-Mehrverkehr und besonders daraus resultierende Störungen wirken sich aufgrund der Bedeutung der Knotenpunkte entlang der vielbefahrenen B27 und nach Osten Richtung Autobahn über die hiesige Region sehr negativ aus. Hier erwarten die betroffenen Kommunen klare Aussagen und Maßnahmen, wie die Belastung für die Bevölkerung möglichst gering gehalten werden kann.
Zudem wird mit Spannung erwartet, welche Auflagen im Bereich Emissionsschutz, Lärmschutz sowie in Bezug auf die tatsächliche technische Ausgestaltung der Anlage in der Baugenehmigung enthalten sind. Die Bürgermeister der Raumschaft legen hierbei besonderen Wert auf strenge Vorgaben zur Minimierung von Emissionen, zur Luftreinhaltung und zum Schutz der Bevölkerung im gesamten Neckartal.
Die nun erlassene Baugenehmigung umfasst über 500 Seiten. Die Gemeinde Walheim wird diese umfangreichen Unterlagen gemeinsam mit dem Gemeinderat sorgfältig prüfen und sich im Anschluss detailliert positionieren.
Abschließend unterstreicht Bürgermeister Herre die Bedeutung des Dialogs:
„Trotz aller Differenzen setze ich weiterhin auf das Gespräch mit den zuständigen Behörden, der Energie Baden-Württemberg AG als Bauherrin und den Nachbargemeinden. Die Gemeinde Walheim wird ihre Position auch künftig mit Nachdruck vertreten – dabei aber auf einen sachlichen Austausch und eine verträgliche Umsetzung hier vor Ort achten.“
Sobald die inhaltliche Prüfung der Genehmigungsunterlagen abgeschlossen ist, wird die Gemeindeverwaltung über das weitere Vorgehen informieren.
Kontakt für Rückfragen:
Frau Viviana Paladino/ Frau Sandra Meyer
Assistenz des Bürgermeisters
📞 07143 / 8041-12
✉️ assistenz.buergermeister@walheim.de




