In der Hauptstraße stehen die Abbrucharbeiten an den Gebäuden Hauptstraße 19 und 21 bevor.
Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in Kalenderwoche 34 mit den Entkernungsarbeiten. Diese werden nach derzeitiger Planung etwa zwei bis drei Wochen dauern. Anschließend folgt der maschinelle Rückbau der Gebäude, für den rund zwei Wochen vorgesehen sind.
Hauptstraße bleibt befahrbar – jedoch teilweise einspurig
Für die Durchführung des maschinellen Rückbaus ist eine einseitige Absperrung erforderlich. Die Hauptstraße bleibt damit grundsätzlich für den Verkehr geöffnet, kann im Bereich der Baustelle jedoch nur einspurig befahren werden.
Die einseitige Absperrung wird so lange bestehen bleiben, wie sie für den maschinellen Rückbau der Gebäude auf der Straßenseite benötigt wird. Sobald die betreffenden Gebäude vollständig abgebrochen sind, kann die Absperrung wieder aufgehoben werden.
Für die Gesamtmaßnahme ist derzeit eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für den Zeitraum von voraussichtlich Kalenderwoche 36 bis 41 vorgesehen. In dieser Zeit kann es neben der einspurigen Verkehrsführung auch zu erhöhtem Baustellenverkehr sowie zu Lärm- und Staubentwicklungen kommen.
Weitere Arbeiten nach dem Abbruch
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind zunächst die erforderlichen Materialuntersuchungen vorgesehen. Anschließend werden das Abbruchmaterial abgefahren und das Baufeld vollständig geräumt.
Die Gemeinde und die beauftragten Unternehmen bemühen sich, die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für die während der Bauarbeiten unvermeidbaren Einschränkungen.
Bei Fragen zur Maßnahme können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.




