Bekanntmachung des Erörterungstermins
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant an ihrem Kraftwerkstandort Walheim nach Stilllegung der kohlebefeuerten Kraftwerksblöcke (Blöcke 1 und 2) die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage, genannt Klärschlamm-Heizkraftwerk (KHKW). Das KHKW ist nach der 4. BImSchV eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage des Anhangs 1 Nr. 8.1.1.3.
Für den Betrieb des KHKW ist die Entnahme von Grundwasser vorgesehen. Zwar besteht am Kraftwerkstandort in Walheim derzeit noch eine wasserrechtliche Erlaubnis vom 20.12.2012 (Az.: 54.1-8823.81/EnBW/Wal/WR/GW/Brunnen) für die Entnahme von 549.000 m³ pro Jahr. Diese ist bis zum 31.12.2032 befristet und auf das Bestandskraftwerk gerichtet. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis umfasst eine Grundwasserentnahme für die stillgelegten Kohleblöcke, die Gasturbine D sowie für landwirtschaftliche Zwecke. Sie kann nicht auf den Betrieb des KHKW übertragen werden.
Vor dem Hintergrund, dass für das KHKW ohnehin eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hat sich die EnBW entschieden, für die gesamte Grundwasserentnahme am Standort Walheim einheitlich ein neues Wasserrecht zu beantragen.
Mit Antrag vom 09.03.2026, in der Fassung vom 06.07.2026, beantragt die EnBW die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser von insgesamt 252.100 m³ pro Jahr.
Das Vorhaben wurde öffentlich bekannt gemacht und die Antragsunterlagen lagen bei der Gemeinde Walheim und bei der Gemeinde Gemmrigheim sowie auf den Homepages der Gemeinde Walheim, der Gemeinde Gemmrigheim und des Regierungspräsidiums Stuttgart von Montag, den 20.07.2026, bis einschließlich Donnerstag, den 20.08.2026, aus.
Einwendungen gegen das Vorhaben der EnBW konnten von Montag, den 20.07.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 03.09.2026 erhoben werden. Dem Regierungspräsidium Stuttgart liegen insgesamt fünf fristgerecht eingegangene Einwendungen vor. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin mündlich verhandelt.
Im Erörterungstermin werden die fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen den Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden zu dem Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens, den beteiligten Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin wird am 13. Oktober 2026 in der Gemeindehalle Walheim, Weinstraße 18 in 74399 Walheim, dort im Vereinszimmer (Zugang über die Paulinenstraße), stattfinden. Beginn ist um 09:00 Uhr. Einlass ist ab 08:45 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist gleichwohl beabsichtigt, öffentlich zu verhandeln, sofern kein Beteiligter widerspricht.
- Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft macht.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
- Alle Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen oder mit einem Beistand erscheinen. Eine schriftliche Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.
- Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
- Über den Verlauf des Erörterungstermin wird eine Niederschrift gefertigt.
- Eine abschließende Entscheidung über den Antrag der EnBW wird im Rahmen des Erörterungstermins nicht erfolgen.
Auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/A-01.pdf wird hingewiesen.
Walheim, den 01.10.2026
Gemeinde Walheim




