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Gemeinde Walheim

Ortsrecht der Gemeinde Walheim

Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern gesetzlich vorgesehen, Satzungen zu erlassen. So können individuelle Regelungen getroffen werden, die den tatsächlichen Lebensverhältnissen im Gemeindegebiet Rechnung tragen. 

Zusammengefasst bilden alle Satzungen das Ortsrecht der Gemeinde Walheim.

Satzungsänderungen werden jeweils im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.

Die hier veröffentlichen Satzungen erheben keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Hauptamt der Gemeinde Walheim.

http://www.walheim.de//rathaus-service/buergerservice/ortsrecht