ENBW-NEUBAU KLÄRSCHLAMMVERWERTUNGSANLAGE
Informationen zu dem Erörterungstermin am 24.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024
Wichtige Informationen zur Hochwasserlage
Die Regulierung eines Wasserschadens wird im Normalfall von der Privathaftpflicht, Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung übernommen. Handelt es sich nicht um Leitungswasserschäden durch beispielsweise geplatzte Leitungen, kann auch ein Schaden durch Naturgewalten vor liegen. Hierbei handelt es sich um einen Elementarschaden, der im Normalfall extra als zusätzlicher Versicherungsschutz hinzugebucht werden muss.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Dokumentieren Sie den Schaden (Foto, Datum, Uhrzeit)
2. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung -> auf weitere Anweisungen warten
3. Überschwemmte Kellerräume ausräumen
Räumen Sie die Kellerräume nicht ohne Dokumentation der Schäden aus, sonst kann es sein das die Kosten der Schäden nicht übernommen werden.
Bei weiteren Fragen, gerne an info@walheim.de wenden.