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Wahlen: Gemeinde Walheim

Seitenbereiche

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Wahlen

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Bundestagswahl

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.

Informationen für Briefwähler

Bundestagswahl 2025 Zustellung der Wahlbenachrichtigung / Wahlscheinantrag bequem per Internet

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden zugestellt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden! Bitte beachten Sie diese verkürzte Zustellungsfrist bei der Angabe einer abweichenden Versandanschrift. Wir bieten für Sie die Beantragung des Wahlscheines auf unserer Homepage unter www.walheim.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Sie können die Briefwahlunterlagen auch während unserer Öffnungszeiten (Mo – Fr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und Mo 16.00 Uhr – 18.00 Uhr) bei uns persönlich abholen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung mit, wir stellen Ihnen dann gleich Ihren Wahlschein aus. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Frau Vollborth, anja.vollborth@walheim.de, Telefon: 07143/804120 oder an Frau Friz, sarah.friz@walheim.de, Telefon: 07143/801021)

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig ausgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aussprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: (0761) 36122.

Bürgermeisterwahlen

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 127,62 KB, 25.07.2024) der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin vom 01.08.2024

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 1,34 MB, 29.08.2024) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis vom 29.08.2024

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 39,24 KB, 05.09.2024) der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl vom 05.09.2024

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 138,34 KB, 17.09.2024) zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 29.09.2024

Wahlergebnis

Über diesen Link erhalten Sie das Wahlergebnis:Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 20.09.2024

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